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Wahl-ABC
Was bedeutet »qualifizierte Mehrheit«? Und wie kommt es zu einer Kandidatur? In loser Folge finden sich Erläuterungen zu solchen Begriffen im Wahl-ABC.

K wie Kandidatur: Vor der Bundestagswahl müssen die Parteien ihre Kandidaten für Wahlkreise und Landesliste nach demokratischen Regeln wählen. Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften präsentieren - 200 für den Kreisvorschlag, bis zu 2000 für die Landesliste. Auf den Listen der Parteien können auch Parteilose kandidieren. Ein Bundestagskandidat muss seit 1972 mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens ein Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

L wie Leihstimme: Leihstimmen sind eine Folge der Aufteilung in Erst- und Zweitstimme. Ein Wähler kann so mit der Erststimme den Kandidaten der von ihm eigentlich favorisierten Partei wählen und die Zweitstimme dem potenziellen Koalitionspartner geben. Diese Taktik ist nur sinnvoll, wenn die Koalition ohne Leihstimme voraussichtlich nicht zustande kommt und die »eigene« Partei gut gepolstert ist. 2002 erhielten die Grünen 5,6 Prozent Erst- und 8,6 Prozent der Zweitstimmen. Die FDP kam auf 5,8 Prozent Erst- und 7,4 Prozent Zweitstimmen. Der Leihstimmen-Anteil lässt sich aber nicht ermitteln, weil es unterschiedliche Motive für geteilte Stimmabgaben gibt.

M wie Mathematik: Das Umrechnen der Zweitstimmenanteile auf die Abgeordnetensitze erfolgt bei der Bundestagswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Zweitstimmen für eine Partei in einem Land werden dabei multipliziert mit der Zahl der dort zu vergebenden Sitze und dann geteilt durch die Gesamtzahl aller Zweitstimmen. Hat Partei X in einem Land, in dem 30 Sitze zu vergeben sind, 14 500 von 34 350 abgegebenen Stimmen erhalten, bekommt sie dort 12 Sitze (14 500 mal 30 geteilt durch 34 350).

Artikel vom 27.08.2005