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1:0 für DSC-Finanzchef Kentsch

Ex-Aufsichtsrat Rainer Ludwig unterliegt vor Gericht - Berufung angekündigt

Von Uwe Koch und Dirk Schuster
Bielefeld (WB). Der frühere Aufsichtsrat des DSC Arminia Bielefeld, Rainer Ludwig, hat vor dem Landgericht Bielefeld eine bittere Niederlage einstecken müssen. Seine Widerrufsklage (AZ. 6 O 300/05) gegen Finanzvorstand Roland Kentsch wurde abgewiesen.
Konsterniert: Rainer Ludwig musste erst einmal tief Luft holen, ehe er ankündigte, in die Berufung zu gehen. Das sei erst die erste Etappe gewesen, gab er sich kämpferisch.
Ludwig hatte Kentsch vorgeworfen, ehrabschneidende Äußerungen über ihn verbreitet zu haben. Ludwigs Rechtsanwalt Dr. Holger Rostek kündigte den Gang in die Berufung zum Oberlandesgericht Hamm an. Zur Vorgeschichte: Rainer Ludwig wurde verdächtigt, Interna aus einer Aufsichtsratssitzung des DSC Arminia Bielefeld Anfang Dezember 2004 gegenüber einem Redakteur des Fachmagazins »Sport-Bild« preisgegeben zu haben. Ludwig bestritt diese Informationen vehement, und mehr noch: Zu »keinem Zeitpunkt« habe er mit dem Redakteur geredet, beteuerte er am 8. Dezember 2004 in einem Schreiben an den Aufsichtsrat, die prekären Zitate seien ihm in den Mund gelegt worden.
Ausgerechnet diese schriftliche Ehrenerklärung in eigener Sache wurde Ludwig zum Verhängnis - damals wie gestern. Denn: Ludwig zauberte einen Rückzieher aufs Parkett, räumte ein, eine falsche Erklärung gegenüber dem Aufsichtsrat abgegeben zu haben. Aufsichtsrat, Ehrenrat, Verwaltungsrat und Gesellschafter beschlossen noch am selben Tag bei lediglich einer Enthaltung seinen Rauswurf aus dem Aufsichtsrat.
Rainer Ludwig setzte sich daraufhin zur Wehr, berief wenige Tage nach seiner Abberufung eine Pressekonferenz ein und verkündete: »Ich bin nicht der Maulwurf.« Als Urheber des gegen ihn gerichteten Kesseltreibens machte er Kentsch aus, denn der habe mit einer falschen oder zumindest mangelhaften Unterrichtung des Aufsichtsrates über die Fakten Stimmung gegen ihn, Ludwig, gemacht. Kentsch müsse folglich seine Äußerungen über ihn widerrufen, formulierte Ludwig seine Klage, denn er fühle sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Dr. Reinhard Ruhe, Vorsitzender Richter der 6. Zivilkammer des Landgerichts, setzte Ludwig und Kentsch gestern gleichermaßen unter Druck. Ludwigs Schreiben an den Aufsichtsrat sei demnach »objektiv falsch« gewesen, damit habe er »den ersten Stein geworfen und eine falsche Fährte gelegt«. Kentsch hingegen habe dem Aufsichtsrat daraufhin nur einen Teil seines Wissens über die Entstehung des »Sport-Bild«-Berichts weitergegeben: »Sie haben mehr gewusst.« Dr. Holger Rostek behauptete gar: »Herr Kentsch hat die Gunst der Stunde genutzt, einen Widersacher loszuwerden.«
Als sich obendrein Kentsch-Rechtsanwalt Ulrich Spieker (»Es wird nur gekaspert«) und Dr. Holger Rostek (»Wir sind hier nicht beim Sportgericht«) beharkten, platzte dem Richter der Kragen. »Wir befinden uns hier in einem Haifischbecken. Wenn Sie sich immer so gefetzt haben, wundert mich überhaupt nichts mehr, was Arminia Bielefeld angeht.«
Kentsch und Ludwig hätten sich dennoch die Hand reichen können, doch stattdessen verschränkten beide nach gegenseitigen Vorwürfen nur noch die Arme vor der Brust, mochten sich einfach nicht mehr auf einen Vergleich einigen. Den hatte Ruhe angestrebt.
Ein Einlenken zu einem Vergleich schloss Roland Kentsch zuletzt auch deshalb aus, weil er dann eine so genannte Gerichtsgebühr in Höhe von 338 Euro hätte zahlen müssen (Rainer Ludwig hätte mit 2 164 Euro sowieso den Löwenanteil der Kosten getragen). Kentsch wollte »nicht einen Euro« zahlen, und er bekam Recht: Ruhe begründete die Abweisung der Klage vor allem mit der Tatsache, dass Ludwig mit seiner Erklärung an den Aufsichtsrat die Unwahrheit gesagt habe. Er habe sich selbst ins Unrecht gesetzt und sei von der »Lawine überrollt worden, die er selbst losgetreten« habe.

Artikel vom 24.08.2005