Gütersloh (WB). Der Kreis Gütersloh hat einem Mann eine Waffenbesitzkarte verweigert, weil der für sein Kind keinen Unterhalt gezahlt hatte und deshalb zu drei Monaten Haft verurteilt worden war. Damit gelte er als unzuverlässig, befand der Kreis. Die Klage des Mannes dagegen scheiterte. Das Verwaltungsgericht Minden entschied: Auch eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat ohne waffenrechtlichen Bezug ist geeignet, die Unzuverlässigkeit zu begründen. Az. 8 K 581/05