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Morgen Neuwahl-Urteil

Klagen kleinerer Parteien abgewiesen


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht wird morgen um 10.00 Uhr sein Urteil über die Klagen gegen die Bundestagswahl am 18. September verkünden. Die Entscheidung sei gefallen, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.
Die beiden Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) hatten die Auflösung des Bundestags und die geplante Neuwahl als verfassungswidrig bezeichnet und Organklagen eingereicht.
Gestern haben die Verfassungsrichter ein letztes Mal über einen Urteilsentwurf debattiert, den der Berichterstatter bereits nach den ersten Abstimmungen angefertigt hatte. In der mündlichen Verhandlung am 9. August waren unterschiedliche Rechtsauffassungen im Zweiten Senat deutlich geworden. So hatte sich der Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch skeptisch zur Begründung Köhlers für die Bundestagsauflösung geäußert. »Wenn das die Gründe sind, die den Bundespräsidenten bewogen haben, die Einschätzung des Bundeskanzlers hinzunehmen, hätte ich erhebliche Bedenken«, hatte er angemerkt.
Die Klage von Splitterparteien gegen die Neuwahl ist vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. Die Familien-Partei und die Ökologisch-Demokratische Partei hatten argumentiert, ihre Rechte seien durch die abgekürzte Vorbereitungszeit für die Wahl verletzt. Laut Urteil sind die Parteien durch die vorgezogene Wahl nicht in ihren Rechten verletzt.

Artikel vom 24.08.2005