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Camara für sechs
Monate gesperrt

Verbandsspruchkammer: Tätlichkeit

Bielefeld (WB/jm). Fußball-Oberligist DSC Arminia II kann erst im Februar 2006 wieder auf Angreifer Mohammed Camara zurückgreifen. Nach zweistündiger Anhörung am Montagabend in Kaiserau ahndete die Verbandsspruchkammer unter dem Vorsitz von Horst Buchterkirche das Foul des Gambiers im ersten Saisonspiel am Emsdettener Frank Bläker als Tätlichkeit. Das Urteil: Sechs Monate Sperre.

Bei der 1:2-Heimniederlage am 7. August waren »Momo« und sein Gegenspieler in der 70. Minute bei einem Luftkampf mit den Köpfen folgenschwer zusammengestoßen. Schiedsrichter Mathias Ucar (Herne) zeigte dem Arminen sofort »Rot«, fertigte indes keinen Sonderbericht an. War bei Bläker zunächst ein Jochbeinbruch diagnostiziert worden, so stellte sich die Verletzung nach eingehender Untersuchung als Schädelbruch heraus, der in der Uniklinik Münster operiert wurde. Zwischenzeitlich schwebte der Emsdettener gar in Lebensgefahr.
Nachwuchsleiter Peter Krobbach und Hans Scholz (»Ich hatte die Situation leider nicht gesehen und konnte Momo somit nicht entlasten«) als Mannschaftsverantwortlicher begleiteten Mohammed Camara nach Kaiserau. Absicht wurde dem 23-jährigen Bielefelder Stürmer nicht unterstellt, doch das Gros der geladenen Zeugen war sich einig: Der Ball sei von Bläker längst mit dem Fuß gespielt gewesen, als der anrennende Camara ihn in der Luft attackiert habe.
Krobbach hatte es anders gesehen. Mit seinem Versuch der Darstellung eines überhart geführten Zweikampfes stand er aber allein da. Der DSC-Nachwuchsleiter hält weiter zu Mohammed Camara. »Wenn es so gewesen sein sollte, wie es das Urteil besagt, hätten wir intern längst eine andere Lösung gefunden. Sowas hat auf dem Fußballplatz und in der Mannschaft des DSC Arminia nämlich nichts zu suchen«.
Die Schwere der Verletzung - laut Krobbach sprach Horst Buchterkirche gar von der »schlimmsten Verfehlung, die ihm jemals untergekommen sei« - soll nicht in die Urteilsbegründung mit eingeflossen sein. Der Emsdettener Frank Bläker befindet sich inzwischen auf dem Weg der Besserung. »Und das ist das Wichtigste«, sagt Hans Scholz, dem der ganze Vorgang »sehr nahe geht«.
Rotsünder Camara - bekanntlich »Wiederholungstäter« - ist bis einschließlich 7. Februar 2006 zum Zuschauen verurteilt. Peter Krobbach hat dem harten Urteil bislang nicht zugestimmt. »Wir überlegen, ob wir in Berufung gehen«.

Artikel vom 24.08.2005