Dortmund (dpa). Ein Hersteller von Spaten ist vom Dortmunder Landgericht zu 45 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Ein fabrikneuer Spatenstiel war beim ersten Einsatz durchgebrochen und hatte sich dem Käufer ins Auge gebohrt. Der Geschädigte war dadurch auf einem Auge nahezu erblindet. Der Hersteller hatte argumentiert, seine Spaten entsprächen der DIN-Norm. Einzelne »Ausreißer« in der Produktion seien nicht zu vermeiden. Az.: 3 O 292/03