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Wahl-ABC

Was bedeutet »qualifizierte Mehrheit«? Und wie kommt es zu einer Kandidatur? Von heute an finden sich in loser Folge Erläuterungen zu solchen und anderen Begriffen im Wahl-ABC.

Awie Abgeordnete: Die Abgeordneten des Bundestages werden laut Grundgesetz »in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl« bestimmt. Auch die über Parteilisten gewählten Parlamentarier sind danach »Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«. Das am 18. September neu zu wählende Parlament soll zunächst 598 Abgeordnete umfassen. Eventuell zu vergebende Überhangmandate kämen hinzu - 2002 waren es fünf. Die Hälfte der Mandate, 299, wird über die Wahlkreise an dort erfolgreiche Direktkandidaten vergeben. Die anderen Abgeordneten rücken per Landeslisten der Parteien über die wichtige Zweitstimme in den Bundestag.

B wie Briefwahl: Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat seit 1957 die Möglichkeit, seine Stimme per Post abzugeben. Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Formular bei, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und einem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter vorliegen. Die Briefwahl wird immer beliebter: 2002 gaben 18 Prozent der Wähler per Post ihre Stimme ab, im Vergleich zu 5 Prozent im Einführungsjahr 1957.

C wie Chronologie: Für die Chronologie der Bundestagswahlen konnten Experten auf die Wahlstatistik zurückgreifen. Die amtliche Sonderauszählung nach Alter und Geschlecht ist zum Leidwesen von Statistikern und Wahlforschern im Juni 1998 vom Bundestag abgeschafft worden. Kritiker der Streichung, die Staat und Verwaltung schlanker machen soll, verweisen unter anderem auf mangelnde Möglichkeiten, ein Erstarken rechtsextremer Parteien oder Wahlmüdigkeit zu analysieren und gezielt zu bekämpfen.

D wie Direktmandat: Mit der Erststimme entscheiden Wähler nicht über die Stärke einer Partei im Bundestag, wohl aber über den Erfolg eines bestimmten Kandidaten: Gewinnt ein Kandidat in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen, zieht er direkt in den Bundestag ein, auch wenn er auf einem unteren Platz der Wahlliste seiner Partei steht. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf ein direkt gewählter Kandidat trotzdem seinen Sitz behalten.

Artikel vom 23.08.2005