Kassel (dpa). Die Verdoppelung des Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten seit 2004 ist nach Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) rechtmäßig gewesen. Das Erheben des vollen Versicherungsbetrags auf die Versorgungsbezüge sei verfassungsgemäß, urteilten die Kasseler Richter. Der Sozialverband SoVD kündigte gestern umgehend eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.Seite 2