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Benachrichtigung bis Sonntag


Wiesbaden (dpa). Für die Bundestagswahl sollen die Wahlberechtigten ihre Benachrichtigungskarte nach Auskunft des Bundeswahlleiters bis Sonntag, 28. August, erhalten. Auf der von der Kommune ausgestellten Wahlbenachrichtigungskarte sei auch vermerkt, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden könne. Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeinden fünf Tage lang, und zwar in der Zeit vom 29. August bis 2. September, zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 28. August noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt am Ort seiner Hauptwohnung in Verbindung setzen.

Artikel vom 25.08.2005