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Preiswertes Paderborn

Gebührenvergleich: Höxter legt beim Abwasser zu

Paderborn (WB). Die Müll- und Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen werden sehr unterschiedlich bemessen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisierte, dass viele Kommunen ihre Haushalte mit Hilfe der Gebühren sanierten.

Einem aktuellen Vergleich zufolge muss ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt in Roetgen im Kreis Aachen mit etwa 937 Euro jährlich fast neun Mal mehr an Müllgebühren zahlen als in Gelsenkirchen (109 Euro). Zu den preiswertesten Kommunen zählen ferner Paderborn (143,90 Euro) und Bad Lippspringe (Kreis Paderborn) mit 144,28 Euro.
In Hellenthal im Kreis Euskirchen sind die Abwasser-Gebühren für einen solchen Haushalt mit 1320 Euro gut fünf Mal teurer als in Raesfeld im Kreis Borken (246 Euro). Zu den günstigsten Kommunen beim Abwasser zählen auch Havixbeck (Kreis Coesfeld) mit 279,60 Euro, Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) mit 284 Euro, Reken (Kreis Borken) mit 286 Euro und Verl (Kreis Gütersloh) mit 301,20 Euro.
Konsequente Mülltrennung und -vermeidung helfe viel Geld zu sparen - im Einzelfall rund 785 Euro jährlich. »Viele Städte und Gemeinden geben ihren Bürgern aber keine Möglichkeiten, die Gebühren durch eigenes Zutun zu senken«, bemängelte gestern BdSt-Landesvorsitzender Georg Lampen. Dabei seien solche Anreize im Landesabfallgesetz vorgeschrieben. Vorbildlich seien dabei die Gemeinden Nümbrecht (Oberbergischer Kreis) und Roetgen, wo die hohen Gebühren durch umweltbewusste Mülltrennung drastisch gesenkt werden können.
Auf Platz sechs folgt Porta Westfalica (Kreis Minden-Lübbecke).
In diesem Jahr sind die Abwassergebühren nach BdSt-Berechnungen im Landesdurchschnitt um 2,2 Prozent gestiegen. Ausreißer sind die Städte Höxter mit plus 30 und Waltrop mit plus 27 Prozent. Die zuständigen Verwaltungsgerichte haben nun darüber zu befinden, ob die Kalkulationen rechtmäßig sind. Der Steuerzahlerbund forderte die neue Landesregierung auf, ihre Ankündigungen aus Oppositionszeiten wahrzumachen und der Gebührenfalle einen Riegel vorzuschieben.
www.steuerzahler-nrw.de

Artikel vom 23.08.2005