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Der Weg zur
Neuwahl in der
Chronologie


Hamburg (dpa). Seit dem Aus für die letzte rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen strebt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eine vorgezogene Bundestagswahl im Herbst an.

22. Mai: SPD-Chef Franz Müntefering und Kanzler Schröder fordern noch am Abend der Niederlage in NRW eine vorgezogene Bundestagswahl.
23. Mai: Schröder spricht mit Bundespräsident Horst Köhler über die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Auflösung des Bundestages.
30. Mai: Die Präsidien von CDU und CSU bestimmen CDU-Chefin Angela Merkel einstimmig zur ersten Kanzlerkandidatin in Deutschland.
9. Juni: Schröder teilt nach einem Gespräch mit Köhler mit, er werde seine Vertrauensfrage am 1. Juli nicht mit einem Sachthema oder einer Gesetzesvorlage verbinden.
10. Juni: Die Spitzen von PDS und linker Wahlalternative WASG vereinbaren ein Bündnis. PDS-Spitzenkandidat ist Gregor Gysi. Der frühere SPD-Chef Oskar Lafontaine ist Nummer eins der WASG-Liste in Nordrhein-Westfalen.
27. Juni: Schröder beantragt bei Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 Grundgesetz.
28. Juni: Müntefering schlägt der SPD-Fraktion vor, dass sich die Abgeordneten bei der Vertrauensfrage der Stimme enthalten sollen.
30. Juni: Der Kanzler unterrichtet die Spitzen der Koalitionsparteien SPD und Grüne.
1. Juli: Bei der Abstimmung im Bundestag gibt es das von Schröder gewünschte Ergebnis, die erforderliche Kanzlermehrheit von 301 Stimmen wird klar verfehlt. Nur 151 von 595 Abgeordneten sprechen ihm das Vertrauen aus, 296 stimmen mit Nein, 148 enthalten sich der Stimme. Schröder schlägt Köhler die Auflösung des Bundestags vor.
4.-11. Juli: SPD, Grüne und Union verabschieden ihre Wahlprogramme. SPD: Festhalten an Reformen mit sozialen Akzenten. Grüne: Erstmals Schwerpunkte Wirtschaft und Soziales. CDU/CSU: Vorrang für Arbeit.
5. Juli: Schröder lehnt eine Koalition mit dem Linksbündnis ab. Seit dem 17. Juli heißt die PDS »Die Linkspartei«.
11. Juli: Köhler schickt der Bundesregierung einen Fragenkatalog zur Vertrauensfrage und zur angestrebten Neuwahl. Über die Antwort zwei Tage später werden keine Angaben gemacht.
21. Juli: Der Bundespräsident löst den Bundestag auf und setzt die Bundestagswahl für den 18. September an.
1. August: Nach der SPD-Abgeordneten Jelena Hoffmann reicht auch der Grünen-Parlamentarier Werner Schulz in Karlsruhe Organklage gegen die Auflösung des Bundestags ein.
9. August: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Klagen zur Neuwahl.
12. August: Zur Bundestagswahl am 18. September können 34 Parteien antreten, entscheidet der Bundeswahlausschuss.
25. August: Das Bundesverfassungsgericht verkündet seine Entscheidung.

Artikel vom 25.08.2005