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Gesetzeslücke hilft Verkehrssündern


Koblenz (dpa). Alkohol- und Temposünder können einem Fahrverbot in Deutschland durch ein Schlupfloch im europäischen Recht entgehen. Diesen Schluss lässt eine gestern veröffentlichte Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zu.
Im konkreten Fall war einem Autofahrer wegen Alkohols am Steuer der deutsche Führerschein entzogen worden. Nach einem Aufbauseminar bekam er ihn zwar zurück. Später wurde der Mann aber mit annähernd 30 Kilometern pro Stunde zu schnell gefasst. Der Fahrer verzichtete daraufhin auf seine deutsche Fahrerlaubnis, weil er damit rechnete, dass die deutschen Behörden sie ohnehin einziehen würden. Im Januar bekam er einen tschechischen Führerschein, den die deutschen Behörden aber nicht anerkannten.
Eine ausländische Fahrerlaubnis könne aber nur abgelehnt werden, wenn ein Strafgericht den inländischen Führerschein entzogen, eine Sperrfrist verhängt habe und diese Frist noch nicht abgelaufen sei, urteilte das Gericht.
Das aber war nicht der Fall, weil der Mann ja freiwillig auf den deutschen Führerschein verzichtet hatte. Den tschechischen Führerschein können die deutsche Behörden dem Gericht zufolge erst dann einziehen, wenn der Fahrer nach dessen Erteilung Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts zeigt - also erneut auffällig werden sollte.Az. 7 B 11021/05

Artikel vom 25.08.2005