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Sozialverband
klagt in Karlsruhe

Gegen das Urteil zur Betriebsrente

Kassel (dpa). Die Verdoppelung des Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten seit 2004 ist nach Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) rechtmäßig gewesen.
Das Erheben des vollen Versicherungsbetrags auf die Versorgungsbezüge sei verfassungsgemäß gewesen, urteilten die Kasseler Richter. Es habe auch keiner Übergangsfrist bedurft.
Von der Entscheidung sind nach Einschätzung des Gerichts eine Vielzahl der derzeitigen Rentner betroffen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kündigte umgehend Verfassungsbeschwerde gegen das Kasseler Grundsatzurteil an.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erzielten die Kassen mit der Anhebung allein 2004 Mehreinnahmen von knapp zwei Milliarden Euro. Mit dem »Gesundheits-Modernisierungsgesetz« war der Kassenbeitrag auf Betriebsrenten zum 1. Januar 2004 auf den vollen Satz verdoppelt worden.
In dem verhandelten Fall ging es um eine monatliche Mehrbelastung von 55 Euro. Die durchschnittliche Mehrbelastung der Rentner sei aber geringer, so das Bundessozialgericht. Wie viele Rentner derzeit eine Betriebsrente neben ihrer gewöhnlichen Rente beziehen, konnten weder das Gesundheitsministerium noch das Statistische Bundesamt beziffern.
Der SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärte, er halte den vollen Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrenten nach wie vor für verfassungswidrig. Es handele sich um eine vollkommen willkürliche Regelung, die Betriebsrentner stärker als andere gesetzlich krankenversicherte Rentner zu Kasse bitte. Das verletze den Gleichheitsgrundsatz und den Vertrauensschutz. Bauer erklärte weiter.
Zwei weitere beim Bundessozialgericht anhängige Musterklagen des SoVD zum selben Sachverhalt stünden noch zur Entscheidung an. Mit dem gestrigen Urteil sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es bleibe abzuwarten, wie in den noch anhängigen Musterklagen entschieden wird. Außerdem stehe die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht noch aus.AZ.: B 12 KR 29/04 R

Artikel vom 25.08.2005