23.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Starker Verdacht
besteht weiterhin«

Verfahren gegen Piumer eingestellt

Borgholzhausen/Halle (kan). Dass er tatsächlich der Fahrer war, der am 15. Januar dieses Jahres andere Verkehrsteilnehmer wegen rücksichtsloser Überholmanöver auf der B 476 erheblich gefährdet hatte, konnte dem Borgholzhausener gestern im Amtsgericht Halle nicht nachgewiesen werden. Deshalb wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Seinen Führerschein, der vor zwei Monaten eingezogen worden war, erhielt der 23-Jährige zurück. »Ein starker Verdacht besteht weiterhin. Sie sollten zusehen, dass sie sich in Zukunft sorgfältig verhalten«, betonte Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld. Da der Zeuge sich nicht ganz sicher sei, bliebe in diesem Fall nur die Einstellung.
Der Nachbar des Beschuldigten hatte der Polizei im Rahmen eines Gespräches, bei dem es um eine andere Sache ging, den Hinweis auf den möglichen Fahrer gegeben. Er selbst war an diesem Abend gegen 21 Uhr einer derjenigen gewesen, die von einem Raser überholt worden waren. Dieser soll laut Staatsanwältin 120 statt der vorgeschriebenen 70 Stundenkilometer zwischen A 33-Ausfahrt und Bahnhofskreuzung gefahren sein.
Der Zeuge gab an, dass der Fahrer des silberfarbenen Wagens zuerst ihn, dann zwei andere und im Bereich einer unübersichtlichen Kurve weitere drei Autos überholt habe. »Es war sehr gefährlich, da auch Gegenverkehr kam, deshalb bin ich sofort vom Gas runter gegangen«, erklärte der Handwerker. An der Ampelkreuzung habe er dann als Linksabbieger direkt hinter einem silberfarbenen Bora gestanden. Es sei sein Nachbar gewesen. Er sei sich aber nicht 100-prozentig sicher, ob dieser auch die Autos überholt habe, da er sich zu dem Zeitpunkt das Kennzeichen nicht gemerkt habe.
Der Beschuldigte gab in der Verhandlung an, dass er an diesem Abend zum Tatzeitpunkt nicht vor Ort gewesen sei, sondern mit seiner Frau bei seiner Schwägerin in Osnabrück. Ob das tatsächlich der Fall gewesen ist, konnte gestern nicht geklärt werden, da die Frau nicht als Zeugin geladen worden war.

Artikel vom 23.08.2005