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Linkspartei kann antreten

In allen Ländern zur Bundestagswahl zugelassen

Berlin/Düsseldorf (Reuters/dpa). Die Linkspartei kann bei der Bundestagswahl in allen Ländern mit ihren Kandidatenlisten antreten, auf denen auch Vertreter der Wahlalternative WASG stehen.
Die Landeswahlausschüsse ließen in ihren Sitzungen am Freitag die Listenvorschläge in allen 16 Bundesländern zu, wie die zuständigen Landeswahlleiter mitteilten. Zuvor war strittig gewesen, ob die offenen Listen der in Linkspartei umbenannten früheren PDS mit den WASG-Kandidaten die Vorgaben des Wahlrechts erfüllen. Gegen die Entscheidungen der Ausschüsse sind Beschwerden möglich, über die spätestens am kommenden Freitag entschieden werden muss. Kritiker haben bereits angekündigt, durch Beschwerden oder Klagen gegen die Zulassung der Partei vorzugehen.
Der Bundeswahlkampfleiter der Linkspartei, Bodo Ramelow, reagierte erleichtert auf die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse. »Mir persönlich sind viele Steine vom Herzen gerutscht, um nicht zu sagen, ein ganzer Bergsturz ist mir von meiner Seele gefallen.« Er habe auch nichts anderes erwartet, da die Linkspartei bei der Aufstellung der Listen streng das Bundeswahlrecht beachtet habe.
Wie der Landeswahlausschuss am Freitag in Düsseldorf entschied, kann die Linkspartei in Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl antreten, da die eingereichte Landesliste der Linkspartei zugeordnet werden könne. Lediglich vier der 30 Kandidaten gehörten der WASG an.
Insgesamt 16 der eingereichten Landeslisten wurden für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag zugelassen: SPD, CDU, FDP, Grüne, Linkspartei, Republikaner, Tierschutzpartei, NPD, Familienpartei, Die Grauen, Partei Bibeltreuer Christen, Deutsche Zentrumspartei, Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Bündnis für Deutschland, MLPD und PSG.
Sieben Kleinparteien dürfen dagegen nicht zur Wahl antreten. Von ihnen scheiterten sechs an der nicht ausreichenden Zahl von Unterschriften, mit denen die Kandidatur unterstützt wird.
Die rechtsextreme NPD darf in Baden-Württemberg nicht bei der geplanten Bundestagswahl am 18. September antreten. Der Landeswahlausschuss entschied am Freitag in Stuttgart, die NPD-Landesliste nicht zuzulassen. Zur Begründung hieß es, an der Versammlung zur Nominierung der NPD-Listenbewerber hätten Vorstandsmitglieder mitgewirkt, die dafür kein Mandat einer Mitgliederversammlung gehabt hätten.

Artikel vom 20.08.2005