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Motassadeq-Urteil

Es bleiben offene Fragen


Das Hamburger Gericht hat Belastendes und Entlastendes gewichtet und ist nach der Beweislage zu dem Ergebnis gekommen, dass Mounir el Motassadeq als Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu verurteilen ist. Sieben Jahre Haft seien angemessen, befanden die Richter, nicht 15 Jahre Haft, wie noch im ersten Prozess das Urteil lautete.
Es bleiben allerdings auch nach dem zweiten Urteil Fragen offen. So hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, dass der freigesprochene Abdelghani Mzoudi ebenso wie Motassadeq »zum harten Kern« der Hamburger Terrorgruppe gehörte. Freispruch für Mzoudi und eine Haftstrafe für Motassadeq? Zu erklären sind die unterschiedlichen Urteile wahrscheinlich auch mit den Schwierigkeiten der deutschen Richter, an Dokumente und Aussageprotokolle von in den USA inhaftierten mutmaßlichen Terroristen heranzukommen.
So kritisierte Richter Ernst-Rainer Schudt erneut die Zusammenarbeit mit den US-Behörden als »Trauerspiel«. Er stellte leicht resigniert fest, dass Washington die Interessen seiner Geheimdienste vor die Interessen dieses Prozesses gestellt habe. Dass Geheimdienste alle Erkenntnisse offenlegen, ist im Kampf gegen den Terrorismus wohl auch Zukunft nicht zu erwarten.Friedhelm Peiter

Artikel vom 20.08.2005