22.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

STADT VERSMOLD
- Der Bürgermeister -Versmold, den 17. 8. 05
Betr.: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Versmold
Aufgrund der §§ 2 ff.des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 8. 1997 (BGBl. S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. 5. 2005 (BGBl. I S. 1224), in diesem Verfahren unter Anwendung der Überleitungsvorschriften gem. § 233 Abs. 1 BauGB, hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 17. 3. 2005 beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. Erläuterungsbericht anzunehmen. Inhalt dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer Ortsentlastungsstraße für Versmold, im Norden und Westen des Stadtgebietes von der B 476/Ravensberger Straße bis zur B 476/Münsterstraße (Einmündung Greffener Straße) als verbindliche Darstellung; im Süden und Osten lediglich als nachrichtliche Darstellung.
Im Bereich des verbindlichen Abschnittes im Norden und Westen wird anstelle Fläche für die Landwirtschaft, Grünfläche, Wald und gewerbliche Baufläche nunmehr eine Fläche für den überörtlichen Verkehr neu dargestellt. Die bisher im gültigen Flächennutzungsplan nachrichtlich gekennzeichnete Trasse einer Umgehungsstraße wird zugunsten dieser verbindlichen Darstellung einer neuen Trassenführung im Norden und Westen des Stadtgebietes aufgegeben.
Der Geltungsbereich dieser 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Trassenverlauf innerhalb eines 100-m-Korridors ist im nachstehenden Planausschnitt als unterbrochene, zweireihige Strichlinie dargestellt. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan.

Die von der Stadtvertretung Versmold am 17. 3. 2005 festgestellte 21. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl Erläuterungsbericht wurde der Bezirksregierung Detmold gem. § 6 (1) BauGB mit Bericht vom 14. 6. 2005 zur Genehmigung vorgelegt.
Die Bezirksregierung hat die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Versmold mit Verfügung vom 6. 7. 2005, Az.: 35.21.10-212/V.109, genehmigt.
Der geänderte Flächennutzungslan einschl. Erläuterungsbericht kann ab sofort im Rathaus der Stadt Versmold, Zimmer 203, Münsterstraße 16, 33775 Versmold, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Flächennutzungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Versmold wird gemäß § 6 (5) BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Hinweise:
Gem. § 215 (2) BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen.
Nach § 215 (1) BauGB werden unbeachtlich
1.

2.
eine Verletzung der in § 214 (1) Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht in den Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nr. 2 innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Es wird gem. § 7 (6) der Gemeindeordnung NW darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW beim Zustandekommen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
(a)

(b)


(c)
(d)

eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan - 21. Änderung - ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- der Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
gez.
Thorsten Klute

Artikel vom 22.08.2005