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Daimler muss Namen nennen


Stuttgart/Bonn (dpa). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt die Herausgabe der Namen aller Personen, die im Vorfeld des Rücktritts von Daimler-Chrysler-Chef Jürgen Schrempp mit Papieren des Autokonzerns gehandelt haben. Die Kreditinstitute und Finanzdienstleister müssten gegenüber der BaFin die Namen offen legen, sagte eine Sprecherin der BaFin. Auch Daimler-Chrysler müsse bekannt geben, wer Insiderwissen von Schrempps Rücktritt hatte. Dabei geht es um mögliche Kursmanipulationen und Insiderhandel mit den Aktien im Zusammenhang mit der Rücktrittsankündigung von Schrempp am 28. Juli. Danach hatte der Kurs um weit mehr als zehn Prozent zugelegt. Eine routinemäßige Voruntersuchung der BaFin habe Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Kapitalmarktgesetze ergeben.

Artikel vom 18.08.2005