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»Kopfnuss«: Geldstrafe abgemildert

Angeklagter erhielt nach OLG-Revision »Rabatt« wegen Trunkenheit


Herford (cl). Wegen einer »Kopfnuss«, die er einem 48-jährigen Kraftfahrer in einer Innenstadtkneipe auf die Nase versetzt hatte, war der 34-jährige Autoschlosser Klaus-Peter P. (Name geändert) am 4. Oktober 2004 vom Herforder Amtsgericht zu 1200 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze) verurteilt worden. Verteidiger Jürgen S. hatte Revision beim Oberlandesgericht eingelegt, weil die Trunkenheit seines Mandanten nicht ausreichend »gewürdigt« worden sei. Dem wurde stattgegeben, der Fall zur Wiederverhandlung nach Herford zurückverwiesen. Da S. kurz vor der neuen Verhandlung die Zulassung als Rechtsanwalt und Notar entzogen worden war, saß jetzt Rechtsanwältin Sylke Nottelmann neben dem Angeklagten.
Das Problem mit Fällen aus dem Innenstadt-Lokal ist seit Jahren bekannt: Nüchterne Zeugen sind nur schwerlich zu finden. »Hatten Sie getrunken?« fragte Amtsgerichtsdirektor Bernd Kahre den Zeugen. »Das ist doch der Sinn der Sache!« kam die Antwort wie aus der Sektflasche geschossen zurück. Warum es zum Kopfstoß ohne jeden vorherigen Wortwechsel gekommen war, wussten weder der einschlägig vorbestrafte Angeklagte noch der Zeuge.
Der Wirt hatte beim letzten Termin ausgesagt, der Kraftfahrer habe Klaus-Peter P. wohl väterlich geraten »Geh man besser nach Hause«, als dieser schon seine Zeche bezahlt hatte. Diesmal fehlte dieser Zeuge aber. Der Angeklagte hatte keine Erinnerung mehr, denn er wachte erst im Mathildenhospital wieder mit massiven Verletzungen auf. Eine Streifenwagenbesatzung hatte ihn vor dem Lokal gefunden, höchstwahrscheinlich war Klaus-Peter P. dem »Rechtsempfinden« anderer Gäste zum Opfer gefallen.
Die Geldstrafe des Angeklagten wurde vom Gericht auf 750 Euro (25 Tagessätze) herabgesetzt. Allerdings muss er nun die gesamten Kosten von zwei Strafverfahren und dem Revisionsverfahren tragen - viel gespart hat er damit bestimmt nicht.

Artikel vom 17.08.2005