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»Kein Gentest vor
der Einstellung«


Berlin (dpa). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ein grundsätzliches Verbot von Gentests vor Einstellungen und vor dem Abschluss von Versicherungsverträgen gefordert. Heimliche Gentests müssten dabei ebenso verhindert werden wie der Missbrauch genetischer Daten, sagte er. »Ich halte die Schaffung eines Gendiagnostikgesetzes aus datenschutzrechtlicher Sicht für unbedingt erforderlich. Seite 2

Artikel vom 17.08.2005