17.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gegen genetische
Diskriminierung

Ethikrat zu Einstellungsuntersuchungen

Volker Beck (Grüne) lehnt die neuen Vorschläge ab.

Berlin (dpa). Der Nationale Ethikrat will eine »genetische Diskriminierung« bei der Einstellung von Beschäftigten verhindern. Gentests und andere Untersuchungen dürften nur in Ausnahmefällen ein Einstellungskriterium sein, sagte die Vorsitzende Kristiane Weber-Hassemer gestern.
Bei Beamten sollten Arbeitgeber keine Prognosen über Krankheiten verwerten, die sich nicht mit mehr als 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit in den nächsten fünf Jahren erheblich auf die Eignung auswirkten. Bei Angestellten soll das für die Dauer der Probezeit von sechs Monaten gelten. Dabei gehe es um Gentests, Bluttests, Röntgenuntersuchungen und Kernspintomographie.
»Wir sind der Auffassung, dass hier Begrenzungen stattzufinden haben, bei Angestellten ganz starke«, sagte Weber-Hassemer. Ein Arbeitgeber soll weiter vor der Entscheidung über eine Einstellung prüfen dürfen, ob der Bewerber gesundheitlich geeignet ist.
Wenn sich die Informationen aber auf die künftige Eignung beziehen, sind laut Ethikrat gesetzliche Grenzen nötig. Weil Beamte nach Bestenauslese ausgesucht werden und der Dienstherr für sie auf Lebenszeit Verantwortung trägt, sollen solche Untersuchungen bei ihnen auf fünf Jahre begrenzt sein. Nur wenn Dritte gefährdet sind - etwa bei Piloten - sollten weitergehende Tests auf vorhersagbare Krankheiten möglich sein.
Die Union forderte, die Empfehlungen im Gendiagnostikgesetz zu berücksichtigen. »Was heute der Bluttest, kann in absehbarer Zeit der Gentest sein«, sagte Helmut Heiderich (CDU). Die Grünen lehnten die Vorschläge ab und sprachen von Rückschritt. Die Bundesregierung habe sich für das Gendiagnostikgesetz bereits auf ein umfassendes Verbot für vorhersagende Gentests als verpflichtende Einstellungsuntersuchung verständigt, sagte Volker Beck.
In Hessen war eine Lehrerin, bei der eine Erbkrankheit vorliegt, erst nach einem Rechtsstreit 2004 verbeamtet worden. Die Frau war nach Angaben des Amtsarztes gesund und hatte geklagt, als sie wegen der in ihrer Familie vorkommenden Erbkrankheit Chorea Huntington (Veitstanz) von der Beamtenlaufbahn ausgeschlossen bleiben sollte.

Artikel vom 17.08.2005