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Fall geht in die
zweite Runde

Angeklagter bleib Verhandlung fern

Von Wolfgang Clemm
Hiddenhausen (HK). Im Oktober 2004 wurde eine körperliche Auseinandersetzung vom September 2003 auf dem Campingplatz am Elisabethsee vor dem Amtsgericht verhandelt. Nun gab es eine Neuauflage.

Auf Vorschlag von Nebenklagevertreter Hartwig Heinrich hatte Richterin Judith Warner das Verfahren eingestellt: Die 32-jährige Bielefelderin Gunda P. (Namen geändert) sollte 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen, weil sie eine Frau aus einer Gruppe von Russlanddeutschen in den Unterleib getreten hatte. Der Fall ist inzwischen auch erledigt.
Der 25-jährige Berthold C. aus Hiddenhausen sollte 2000 Euro Schmerzensgeld und die Nebenklagekosten aufbringen. Er hatte einem 56-jährigen Kraftfahrer mit einem gezielten Tritt ein schmerzhaftes Hodenhämatom und vier Wochen Krankenhausaufenthalt eingebrockt. Doch C. konnte das Geld nicht aufbringen. So musste jetzt Richterin Claudia Schonscheck das leidige Verfahren noch einmal aufrollen.
Dazu waren alle zehn Zeugen angereist, in einem Fall sogar aus Dortmund. Nur der Angeklagte Berthold C. fehlte: Seine Frau hatte kurz vor der Verhandlung telefonisch mitgeteilt, dass ihr Gatte am Vortag wieder ins Krankenhaus gekommen sei, aus dem einen Tag zuvor entlassen worden war. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts nahm dies nicht so einfach hin. Eine telefonische Nachfrage ergab die Aussage des behandelnden Arztes: »Er kommt und geht, wie es ihm beliebt. Eigentlich fehlt ihm nichts, solange er seine Medikamente einnimmt.« Zum Zeitpunkt der Nachfrage war der Patient auch nicht in seinem Zimmer - er gönnte sich gerade eine Zigarettenpause im Freien.
So erließ die Richterin auf Antrag von Oberamtsanwalt Guido Hartmann einen Strafbefehl über 1000 Euro. Berthold C. wäre sehr gut beraten, dieses Angebot umgehend anzunehmen.

Artikel vom 16.08.2005