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Bund braucht Kompetenz

Schily gegen Trennung von Katastrophen- und Zivilschutz


Berlin (dpa). Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will durch eine Änderung des Grundgesetzes die Kompetenzen des Bundes im Katastrophenfall stärken. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge der jüngsten Zeit strebt Schily ein »Bevölkerungsschutzgesetz« an, das an die Stelle des bisherigen Zivilschutzgesetzes treten soll. »Im Vordergrund muss die Gewährleistung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger stehen, nicht eine lange Analyse, was die Gefahr verursacht hat«, sagte der Minister gestern in Berlin. Die strikte Trennung zwischen Katastrophen- und Zivilschutz nannte er überholt.
Nach geltendem Recht ist der Bund im Verteidigungsfall für den Zivilschutz zuständig. Katastrophenschutz im Frieden ist Sache der Länder. Artikel 35 des Grundgesetzes räumt dem Bund nur in Ausnahmefällen Kompetenzen ein.
»Es kann Gefahrenlagen geben, die die Ressourcen und Fähigkeiten einzelner oder mehrerer Länder überfordern«, sagte Schily. Nach den Anschlägen von London, Madrid, New York und Washington stelle sich die Frage, ob Deutschland für die Eventualität solcher Ereignisse genügend gerüstet sei. »Spätestens der 11. September 2001 markiert eine Zäsur. Seither müssen wir mit neuartigen Schreckens- und Opferszenarien rechnen.« Der vorsorgende Bevölkerungsschutz erfordere daher eine neue Konzeption für die gemeinsame Krisenbewältigung von Bund und Ländern.
Das 2004 neu gegründete Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe solle noch stärker die Funktion einer Zentralstelle übernehmen.
Eine von der Union geforderte Nationale Sicherheitsbehörde lehnte Schily ab. Von einer bürokratischen Megabehörde halte er nichts.

Artikel vom 16.08.2005