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Der Einkaufsführer liefert Informationen über Zutaten.

»Die Zutaten der Zutaten«

Von November an erleichtern ausführliche Kennzeichnungen das Einkaufen

Immer mehr Deutsche - geschätzte zwei Prozent der Erwachsenen und acht Prozent der Kinder - reagieren allergisch auf Lebensmittel. Das Problem: Selbst wenn man weiß, wogegen man allergisch ist, kann es passieren, dass man ungewollt das verbotene Lebensmittel verzehrt.

Denn wer weiß schon, dass Vollmilchschokolade Nüsse enthält, Parmesan mit Hilfe von Mehl streufähig gehalten und so mancher Orangensaft mit Molke versetzt wird?
Der konzentrierte Blick auf die Zutatenliste gehört für Allergiker zum Pflichtprogramm. Zukünftig sollen ausführliche Kennzeichnungen das Einkaufen erleichtern. Die neuen Vorschriften werden von November 2005 an für alle Hersteller in Europa verbindlich. In Fachgeschäften ist der Einkauf schon jetzt problemlos möglich. Mit der Fachberatung im Geschäft und einem speziellen Produkt-Einkaufsführer für Allergiker ist der richtige Griff ins Regal kein Zufall mehr.
Allergiker müssen die Zutatenliste eines Produktes besonders gründlich lesen. In dieser Aufzählung sind alle Zutaten aufgeführt, aus denen das Lebensmittel hergestellt wird. Dabei stehen die einzelnen Bestandteile in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Für einen vegetarischen Brotaufstrich könnte die Zutatenliste zum Beispiel so aussehen: Nährhefe, Wasser, pflanzliches Öl, Stärke, Gemüsemischung, Kräuter, Gewürze.
Auf den ersten Blick sind hier alle wichtigen Angaben enthalten. Reagiert jemand jedoch allergisch auf bestimmte Gemüsesorten oder Getreidearten, so wird er sich fragen, was sich hinter der »Gemüsemischung« verbirgt. Oder ob die Stärke vielleicht aus Weizen gewonnen wurde und ihm aufgrund seiner Weizenallergie Probleme bereiten könnte.
Bislang müssen Einzelbestandteile zusammengesetzter Zutaten nicht aufgelistet werden, wenn deren Anteil weniger als ein Viertel (25 Prozent) des gesamten Lebensmittels ausmacht. Ein Allergiker erfährt so nicht, ob sich hinter einer Rezeptur ein unverträglicher Stoff verbirgt. Er kann es im günstigsten Fall vermuten und sich dann vorsichtshalber gegen das Produkt entscheiden.
Die neue Kennzeichnung umfasst erstmals auch die »Zutaten der Zutaten«. Die einzelnen Bestandteile der Gemüsemischung im Brotaufstrich werden also künftig detailliert aufgeführt. Diese Regelung gilt für alle Zutaten, die mehr als zwei Prozent eines Lebensmittels ausmachen. Gewürz- und Kräutermischungen müssen wegen ihres geringen Gewichts (unter zwei Prozent) nicht aufgeschlüsselt werden, es sei denn, sie enthalten häufige Auslöser von Lebensmittelallergien wie Sellerie, Senfsaat oder Gluten. Dies muss dann extra vermerkt werden.
Um Allergikern den Einkauf zu erleichtern, werden zukünftig zwölf Produktgruppen, die als häufigste Auslöser von Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten bekannt sind, in der Zutatenliste ausdrücklich aufgeführt. Wenn eine Bezeichnung wie »pflanzliches Öl« oder »Stärke« nicht eindeutig erkennen lässt, ob sich dahinter ein Allergen verbirgt, muss zusätzlich darauf hingewiesen werden: »pflanzliches Öl (aus Soja)« oder »Stärke (aus Weizen)«. Die neue Vorschrift gilt für folgende Produktgruppen:
Glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Grünkern und Kamut, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch einschließlich Milchzucker, Schalenfrüchte wie Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie und Maca- damianuss, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als zehn Milligramm pro Kilogramm oder zehn Milligramm pro Liter (angegeben als SO2).
Im Fachhandel sind Allergiker auf der sicheren Seite. Fisch oder Krebstiere, die häufige Allergene enthalten, werden in Lebensmitteln zum Beispiel aus Reformhäusern nicht verarbeitet. Und auch der Schwefel, mit dem Trockenfrüchte oder Kartoffelpüree im konventionellen Handel oft konserviert werden, darf in den Produkten erst gar nicht verwendet werden.
Ein Produkt-Einkaufsführer für Allergiker gibt zusätzliche Sicherheit beim Einkauf. Die Broschüre ist gegen eine geringe Schutzgebühr im Reformhaus erhältlich.
Der Einkaufsführer liefert einen umfassenden Überblick über Lebensmittel, Nahrungsergänzung, Naturarznei und Kosmetik. Es ist jeweils angegeben, ob die Rezeptur Milcheiweiß, Hühnerei, Milchzucker, Hefe, Gluten, Sojaeiweiß, Weizen oder Sellerie enthält.

Artikel vom 21.10.2005