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Streit um Kosten für Polizeieinsatz

Beamte beauftragen Schlüsseldienst - Geschäftsfrau will nicht zahlen


Von Christian Althoff
Bielefeld (WB). Eine Geschäftsinhaberin aus Bielefeld streitet sich vor dem Verwaltungsgericht in Minden mit der Polizei um die Kosten eines nächtlichen Einsatzes.
Einer Bielefelder Streifenwagenbesatzung war im Mai vergangenen Jahres gegen 22.15 Uhr auf der Rückseite eines Wohn- und Geschäftshauses ein weit offenstehendes Fenster aufgefallen, das mit einer Leiter zu erreichen gewesen wäre. »Die Kollegen wollten das Fenster von innen schließen, damit kein Einbrecher einsteigen konnte«, sagte Polizeisprecher Friedhelm Burchard gestern. Deshalb riefen die Beamten einen Schlüsseldienst, der die Ladentür auf der Vorderseite des Hauses öffnen und die Polizisten hineinlassen sollte. Die Hausmeisterin hatte den Beamten zuvor versichert, dass das offenstehende Fenster zu einem Kindermodengeschäft gehöre.
Der Schlüsseldienst öffnete die Ladentür, doch es war das falsche Geschäft: Das fragliche Fenster war das eines benachbarten Kosmetiksalons. Deshalb ließen die Polizisten nun auch die Tür dieses Ladenlokals öffnen. Sie verriegelten das Fenster und ließen den Salon wieder verschließen. Den nächtlichen Einsatz ließ sich der Schlüsselservice gut bezahlen: 448,16 Euro stellte der Betrieb der Polizei in Rechnung, und diese Summe verlangt das Land Nordrhein-Westfalen nun von der Inhaberin des Kosmetiksalons zurück. »Gegen diese Zahlungsaufforderung, einen sogenannten Leistungsbescheid, richtet sich die Klage der Frau«, sagte gestern Richter Rolf-Lutz Weidemann. Nach Ansicht der Frau sind die Polizisten für die Öffnung der falschen Tür allein verantwortlich. Und das Öffnen ihres eigenen Ladens sei vermeidbar gewesen, hätte die Beamten sie in jener Nacht angerufen, argumentiert die Kosmetikerin. »Das haben wir auch versucht, aber niemanden erreichen können«, sagte Polizeisprecher Friedhelm Burchard. Dagegen behauptet die Frau, sie sei zu Hause gewesen.
Viel zu stehlen hätte es übrigens nicht gegeben: Zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes hatte die Frau den Kosmetiksalon bereits aufgegeben und die meisten Gegenstände aus dem Laden geräumt.
Das Verwaltungsgericht wird die Klage am Freitag kommender Woche verhandeln.

Artikel vom 16.08.2005