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Staatsanwalt: Lastschrift ist »Beihilfe zum Betrug«

Bielefelderin im Kaufrausch: 41 Betrugsfälle


Bielefeld (uko). Weil sie Streß mit ihrem Vater hatte und einer Nachbarin helfen wollte, ist eine 22-jährige Bielefelderin im Oktober 2004 in einen Kaufrausch verfallen. Da ihr Konto nicht gedeckt war, verurteilte das Amtsgericht die Frau zu neun Monaten Bewährungsstrafe wegen Betruges.
Grund ihrer Probleme: Ihre türkischstämmigen Eltern wollten Yasine V. (Name geändert) mit einem jungen, ihr völlig fremden Türken zwangsverheiraten. In ihrer Not habe sie sich einer Nachbarin anvertraut, die dieses Vertrauen schamlos ausgenutzt habe und sie zu den Betrügereien verleitet habe.
Yasine V. besaß ein sogenanntes Habenkonto bei der Sparkasse Bielefeld, ihr war also kein Überziehungskredit eingeräumt worden. Ein regelmäßiges Einkommen hatte sie ebenfalls nicht, so daß die 41 Einkäufe in namhaften Bielefelder Kaufhäusern und Geschäften nicht gedeckt waren. Insgesamt kaufte sie in Begleitung ihrer Nachbarin vom 9. bis zum 27. Oktober 2004 Waren im Wert von 4 662 Euro.
Staatsanwalt Eberhard Leschhorn geißelte in diesem Zusammenhang das Lastschriftverfahren als »Beihilfe zum Betrug«. Das Verfahren müsse abgeschafft werden. Wenn mit EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werde, so werde die Kontobonität unmittelbar abgefragt. Beim Lastschriftverfahren indes werde aus Kostengründen die Kontodeckung erst in der darauffolgenden Nacht eruiert.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Hermann Shulze-Niehoff verurteilte die Frau exakt nach dem Antrag von Leschhorn zu neun Monaten Bewährungsstraße wegen 41-fachen Betruges, davon 34 Fälle gewerbsmäßig begangen. Als Auflage muß Yasine V. 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Artikel vom 15.08.2005