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Geldanleger bekommt Verlust erstattet


Düsseldorf (dpa). Vermögensverwalter müssen ihre Kunden informieren, wenn sie deren Geld in der eigenen Firmengruppe anlegen. Verschweigen sie diesen Interessenkonflikt, müssen sie für etwaige Verluste haften. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden. Im konkreten Fall hatten die Vermögensverwalter Aktien der eigenen Muttergesellschaft gekauft und damit einen Verlust von 70 Prozent des angelegten Geldes erzielt. Den Kunden sei die Verflechtung beider Unternehmen verschwiegen worden. Bei solchen Loyalitätskonflikten sei die gebotene Neutralität des Vermögensverwalters gefährdet, befand das Gericht. Az.: 13 O 316/04

Artikel vom 15.08.2005