15.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Listen der Linkspartei unzulässig?

Bei erfolgreicher Klage wäre mögliche Bundestagswahl ungültig


Berlin (dpa). Wenige Tage vor den Entscheidungen über die Wahllisten der Linkspartei werden immer mehr rechtliche Zweifel an ihrer Zulässigkeit laut. Der Bonner Staatsrechtler Wolfgang Löwer sagte gestern, er werde in jedem Fall nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren einleiten, falls die Listen der Linkspartei an diesem Freitag von Landeswahlausschüssen zugelassen würden.
Löwer will die Prüfung, die er mit der Kandidatur von Mitgliedern der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf den Linkspartei-Listen begründet, bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen.
Bei einem Erfolg droht die Annullierung der Bundestagswahl. Der Verfasser des führenden Wahlrechtskommentar, Professor Wolfgang Schreiber, plädierte ebenfalls dafür, die Listen der Linkspartei nicht zuzulassen. Auch die frühere Verfassungsrichterin Karin Graßhof bekräftigte ihre Bedenken. Die Linkspartei äußerte sich dagegen optimistisch. Ein Sprecher sagte, die Partei habe sich bei der Aufstellung an die Kriterien gehalten, die in Vorgesprächen die Landeswahlleiter genannt hätten.
Löwer sagte: »Ich habe Zweifel, ob die Listen der Linkspartei - der ehemaligen PDS - rechtlich einwandfrei sind.« Die Listen »müssen von einer Partei sein. Zwar sind die Listen auch nur von der Linkspartei aufgestellt worden. Aber es scheint offensichtlich Wahlabsprachen zwischen der PDS vor ihre Umbenennung in Linkspartei und der WASG gegeben zu haben.« Und darin liege die Problematik.
Grundsätzlich darf laut Löwer nach dem Bundeswahlgesetz nur die Liste einer Partei und keine Listenverbindung von zwei Parteien antreten. Der Staatsrechtler verwies darauf, dass ursprünglich auch die WASG eine Teilnahme an der Bundestagswahl angemeldet hatte. »Dies zeigt, dass die PDS und die WASG konkurrierende Parteien sind. Und die gehören nicht auf eine Liste.«

Artikel vom 15.08.2005