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Raser soll
sich Fahrer
mieten

OLG hebt Urteil auf

Von Christian Althoff
Herford (WB). Die bloße Blanko-Bescheinigung eines Arbeitgebers, dass seinem Mitarbeiter im Falle eines Führerscheinentzuges die Kündigung droht, darf einen Richter nicht dazu veranlassen, von einem Fahrverbot abzusehen.

Das hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden, das damit ein Urteil des Amtsgerichtes Herford aufgehoben hat. Im vorliegenden Fall war der Bauleiter eines Paderborner Unternehmens in Kirchlengern (Kreis Herford) geblitzt worden, als er mit seinem BMW innerorts 28 Kilometer pro Stunde zu schnell war. Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 150 Euro, sah aber von einem Fahrverbot ab. Im Prozess hatte der Bauleiter eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vorgelegt, aus der hervorging, dass ihm die Kündigung drohe, sollte er seinen Führerschein abgeben müssen. Außerdem sagte der Bauleiter, es sei ihm aufgrund der Auftragslage nicht möglich, mehr als zehn Tage Urlaub am Stück zu nehmen, um in dieser Zeit die Fahrerlaubnis abzugeben.
Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Beschwerde ein - mit Erfolg. Die Richter in Hamm bemängelten, dass die Arbeitgeberbescheinigung neun Monate alt gewesen sei und bereits bei einem früheren Tempoverstoß dazu gedient hatte, ein Fahrverbot abzuwenden. Der Amtsrichter hätte überprüfen müssen, ob der Inhalt der Bescheinigung noch zutreffe. Außerdem befanden die Richter, dass auch einem Autofahrer, der nur zehn Tage Urlaub habe, der Führerschein für vier Wochen entzogen werden könne. »Obergerichte haben bereits entschieden, dass sogar die Aufnahme eines Kredites zumutbar ist, um sich einen Fahrer zu mieten«, schrieben die Hammer Richter in ihrem Beschluss.
Der Tempoverstoß muss jetzt erneut verhandelt werden.

Artikel vom 15.08.2005