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Gericht erlaubt
Auswanderung


Paderborn (WB/pia). Um der deutschen Schulpflicht zu entgehen, dürfen baptistische Familien ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, in dem Hausunterricht gestattet ist. Diese Entscheidung hat das Paderborner Familiengericht nach einer Anhörung von Eltern getroffen. Das Sorgerecht war ihnen im Juli teilweise entzogen und dem Paderborner Jugendamt übertragen worden. Das Amt sollte sicherstellen, dass jene Kinder, die aus Glaubensgründen seit einem Jahr dem Schulunterricht fernbleiben, wieder zur Schule gehen. Dagegen hatten die Eltern Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das Familiengericht musste seine erste Anordnung überprüfen und stellte jetzt fest, dass das Sorgerecht über vier Kinder aus zwei Familien weiter geteilt bleibt. Sollten die Familien fortziehen, habe das Jugendamt zu prüfen, ob die Kinder am neuen Wohnort tatsächlich unterrichtet werden.

Artikel vom 13.08.2005