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Aktionäre widersprechen

Drei weitere Klagen gegen »Squeeze out« der AVA

Von Bernhard Hertlein
Bielefeld (WB). Kurz vor Toresschluss wächst die Zahl der Klagen gegen das von der AVA-Hauptversammlung am 15. Juli 2005 beschlossene »Squeeze out« und den Zusammenschluss mit der Edeka-Gruppe.

Nachdem, wie berichtet, der Düsseldorfer Anwalt Dr. Peter Dreier bereits Anfang der Woche im Auftrag von drei Mandanten aus Krefeld und München Widerspruch eingelegt hat, trafen gestern drei weitere Klagen in der Bielefelder Zentrale der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG ein. Auftraggeber sind die Münchner Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK), die Düsseldorfer EO Investors GmbH sowie die OCP Obay Capital Pool GmbH in Berlin. Für die SdK erklärte Rechtsanwalt Hans Norbert Götz die Klage damit, dass die AVA in dem Gutachten, das dem Abfindungsangebot zu Grunde liege, völlig unterbewertet sei: »Der Wertansatz ist bedeutend zu niedrig vorgenommen worden«, sagte Götz. Der Wert müsse doppelt so hoch liegen, weil größere Teile des von einer Tochtergesellschaft verwalteten Immobilienvermögens nicht berücksichtigt seien.
AVA-Pressesprecher Rainer Diermann wies die genannten Begründungen zurück. Allerdings würden die Anfechtungsklagen die Durchführung des Squeeze out und die Eintragung ins Handelsregister verzögern. Damit könnten auch die Barabfindungen der Edeka nicht überwiesen werden.
Der Streit wird nun vor der für Handelssachen zuständigen 6. Kammer des Landgerichts Bielefeld verhandelt. Die AVA-Aktie bleibt vorerst auf dem Börsenzettel. Sie tendierte gestern in Frankfurt sogar leicht nach oben.
In der Hamburger Edeka-Zentrale wollte gestern niemand zu den Klagen Stellung nehmen. Weitere Einsprüche können noch bis 15. August abgegeben werden.

Artikel vom 12.08.2005