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Die »Sonnenscheinrichtlinie« der EU


Brüssel (dpa). Das Dekolleté der Dirndl bayerischer Biergarten-Kellnerinnen ist von der Europäischen Union ebenso wenig bedroht wie der nackte Oberkörper von Bauarbeitern an heißen Tagen. Dies sagte gestern eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel zu Behauptungen des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, wonach ein Dekolleté-Verbot durch EU-Bürokraten drohe.
Die so genannte »Sonnenscheinrichtlinie«, die derzeit vom Europaparlament diskutiert wird, schreibe keineswegs vor, dass durch hochgeschlossene Kleidung ein Sonnenbrand im Bereich der Oberweite verhindert werden müsse. »Der Vorschlag der Kommission sieht nur vor, dass der Arbeitgeber das Risiko von Schädigungen durch Strahlung abschätzen und dann selbst die geeigneten Maßnahmen ergreifen muss«, sagte die Sprecherin.
Hauptzweck der Richtlinie sei der Schutz von Arbeitnehmern vor künstlicher Strahlung, beispielsweise Röntgenstrahlung. Eine Passage der Richtlinie, wonach Arbeitnehmer auch vor »optischer Strahlung« - also Sonnenschein - geschützt werden sollten, ist bereits im Ausschuss für Arbeit des Europaparlamentes kritisiert worden. Der Ausschuss ist dafür, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie diese Vorschriften umsetzen. Über diese Änderung entscheidet das Europaparlament Anfang September.

Artikel vom 12.08.2005