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Nach dem Eichen
Tara nicht eingestellt

Markthändler bekommt 50 Euro Bußgeld


Bielefeld (uko). Das Eichamt Bielefeld läßt sich kein X für ein U vormachen, kontrolliert besonders auf Wochenmärkten pingelig genau. Ein weiterer Markthändler wurde erwischt, wie er »brutto für netto« abrechnete. Das Amtsgericht verhängte dafür jetzt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Kommentar von Amtsrichter Eckhard Krämer: »Sie haben gewonnen, aber nicht ganz.«
Passiert war der Vorfall am 8. Januar auf dem Brackweder Wochenmarkt. Der Fleisch- und Wurstwarenhändler Hans B. (Name geändert) bekam am frühen Morgen Besuch von den Mitarbeitern des Eichamtes, weil die elektronische Waage geeicht werden musste.
Nach der Justierung mußten alle Einstellungen erneut für den dann folgenden Verkauf eingegeben werden, und das hatte das Bedienungspersonal offenbar unterlassen. Insbesondere die Tara-Einstellung, die für die korrekte Abrechnung und Darstellung der Verpackungsgewichte auf dem Display und auf dem Bon sorgt, war unterlassen worden.
Da sich die Eichamts-Mitarbeiter noch auf dem Markt befanden, beobachteten sie die fehlende Tara-Notierung und versandten einen Bußgeldbescheid in Höhe von 250 Euro als Regelbuße. Hans B. legte Einspruch ein und wehrte sich nun vor dem Amtsgericht Bielefeld: Die Beamten hätten seine Verkäuferinnen - er selbst war während der Zeit nach der Eichung abwesend - »ins offene Messer laufen lassen«.
Amtsrichter Krämer machte dem zürnenden Händler (»Wir sind ehrlich Leute, keine Betrüger. Wir haben zufriedene Kunden«) klar, daß es sich trotzdem um einen Verstoß handele. Die vom Amt angestellte Vermutung, die Ware werde ständig »brutto für netto« abgerechnet, war dagegen nicht zu beweisen. Hans B. hatte auch beteuert, die Tara-Einstellung stets zu aktivieren, bevor er Kunden bediene.

Artikel vom 10.08.2005