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Prügel in der Stadtbahn
wurden für Schläger teuer

Geldstrafe nach Angriff auf moBiel-Fahrer

Bielefeld (uko). Straßenbahnfahrer dürfen kein Freiwild für Randalierer sein. Deshalb hat das Amtsgericht Bielefeld jetzt einen 21-jährigen Schläger wegen Körperverletzung zu 1250 Euro Geldstrafe verurteilt.

Er habe »Streß gehabt« und sei betrunken gewesen, erinnerte sich der Bielefelder Dennis F. an den Vorfall am 27. Dezember 2004. Er war in einer Straßenbahn der Linie 1 unterwegs, hatte nachts seine erst 16-jährige Schwester aus einer Discothek abholen müssen. Dabei war es zum Streit mit einem Freund der Schwester gekommen.
Straßenbahnfahrer Georgios Z. hielt es an der Haltestelle Heidegärten für seine Pflicht, den Streit zu schlichten. Er verwies den uneinsichtigen Dennis F. auch sofort aus der Bahn. Der Maler dachte indes nicht daran, der Anweisung Folge zu leisten. Stattdessen griff er den Straßenbahnfahrer tätlich an. In dem Handgemende zwischen den Sitzen trat er dem moBiel-Mann sogar in den Unterleib.
Der Schläger wurde schließlich von Kollegen des Opfers überwältigt. Noch am folgenden Tag entschuldigte sich Dennis F. persönlich bei Georgios Z., ein für Amtsrichter Eckhard Krämer bemerkenswertes Zeichen der Reue. Dennis F. gab jetzt im Prozeß vor dem Amtsgericht auch unumwunden seine Schuld zu. Das Opfer erklärte zudem, keine Folgen durch die Prügel davongetragen zu haben. Solche Fälle in den Stadtbahnen kämen jedoch leider vor, Straßenbahnfahrer müßten nicht selten eingreifen.
Amtsrichter Eckhard Krämer urteilte den Fall letztlich als Körperverletzung aus. Aber auch die Alkoholisierung des Täters (1,54 Promille) rechtfertige nicht den Angriff auf einen Stadtbahnfahrer. Immerhin habe sich Dennis F. sofort entschuldigt - anderenfalls wäre die Strafe wesentlich höher ausgefallen.

Artikel vom 11.08.2005