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Nach 22. August


Das Bundesverfassungsgericht wird frühestens am 22. August sein Urteil über die Klagen gegen die geplante Neuwahl bekannt geben. »Ein Urteil ist weder in dieser noch in der nächsten Woche zu erwarten«, sagte die Sprecherin gestern in Karlsruhe. Nach der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts sieht die Wahl-Gegnerin Jelena Hoffmann (SPD) verbesserte Chancen für ihre Klage. Die Aussichten, die Auflösung des Bundestages doch noch zu verhindern, seien für sie nach der Verhandlung gestiegen.

Artikel vom 11.08.2005