11.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Pferdehalter
entgeht hoher Forderung

Tier verursacht schweren Unfall

Von Uwe Koch
Espelkamp (WB). Tierhalter-Haftpflichtpolicen sind für Pferdebesitzer unerläßlich, und die Deckungssummen sollten hoch genug bemessen sein. Das zeigt ein Fall, den das Landgericht Bielefeld jetzt entscheiden mußte.

Ein Pferdebesitzer aus Espelkamp sollte für den Unterhalt eines Unfallopfers aufkommen, weil seine Versicherungssumme von einer Million Mark aufgebraucht war.
Den 10. November 1993 wird der Espelkamper Heino V. (alle Namen geändert) in seinem Leben nicht vergessen: Auf der Fahrt zur Arbeit kollidierte der Ford Escort des damals 22-jährigen Buchbinders mit einem Pferd, das von seiner Koppel auf die Rahdener Straße gelaufen war. Heino V. trug schwerste Kopf- und Wirbelverletzungen davon. Er sitzt heute querschnittsgelähmt im Rollstuhl.
Für seinen Unterhalt, für Krankenhaus- und Rehakosten trat zunächst die Berufsgenossenschaft Druck- und Papierverarbeitung ein, und die hielt sich folgerichtig an der Tierhalterversicherung des Pferdehalters Simon R. schadlos. Das Problem war: Die Tierhalterversicherung war nur über eine Deckungssumme von einer Million Mark abgeschlossen, und dieser Betrag war bereits 2001 für Unterhalt und Pflege des Unfallopfers aufgebraucht. Auf diesen Umstand hatte die Assekuranz auch bereits in einer Zusammenkunft am 10. Juni 1999 mit der Berufsgenossenschaft aufmerksam gemacht.
Deshalb wollte die Genossenschaft den Pferdehalter in Regress nehmen. Die Genossenschaft machte jetzt in ihrer Klage zum Landgericht Bielefeld einen Schadensersatz in Höhe von 219 447 Euro geltend. Diesen Betrag sollte Simon R. zahlen. Die 8. Zivilkammer indes wies die Klage ab. Die Unachtsamkeit der Berufsgenossenschaft war das Glück des Pferdehalters, denn die Forderung war verjährt.
Vorsitzender Richter Jochen Geue hielt der Genossenschaft vor, durch die Zusammenkunft im Juni 1999 habe die Versicherung des Pferdebesitzers deutlich genug gemacht, dass Ersatzansprüche geltend gemacht werden müssten, da die Deckungssumme zur Neige gehen werde.
Die Berufsvertretung jedoch hatte die Auszahlung der letzten Beträge zwei Jahre später abgewartet. Bis zum Antrag auf einen Mahnbescheid gegen Simon R. waren noch drei weitere Jahre vergangen. Die Klage war erst 2004 beim Landgericht eingereicht worden. Ansprüche, so die Kammer, hätten unmittelbar schon nach der Unterrichtung im Jahr 1999 angemeldet werden müssen. Fazit: Die Berufsgenossenschaft wird weiter für das Unfallopfer aufkommen müssen. Allerdings ist der Fall noch nicht rechtskräftig.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt jedem Pferdebesitzer eine angemessene Tierhalterversicherung. Verbands-Referent Peter Grass sagte gestern: »Nach unseren Beobachtungen liegen die Deckungssummen heute zumeist zwischen zwei und zehn Millionen Euro.«

Artikel vom 11.08.2005