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»Squeeze out« vor Gericht

Aktionäre widersprechen der vollständigen AVA-Übernahme durch Edeka

Von Bernhard Hertlein
Bielefeld (WB). Das von der Edeka-Gruppe auf der AVA-Hauptversammlung am 15. Juli durchgesetzte »Squeeze Out« der Kleinaktionäre hat ein juristisches Nachspiel.

Der auf die Rechte von Kapitalanlegern spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier hat nach eigenen Angaben gestern Anfechtungsklage vor dem Landgericht Bielefeld erhoben. Auftraggeber seien zwei Mandanten (Vater und Sohn) aus Krefeld sowie ein weiterer Anleger aus München. Alle seien langjährige Aktionäre der Bielefelder AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG. Zusammen hielten sie etwa 10 000 Aktien.
Dreier begründet den Widerspruch unter anderem mit dem Verlauf der zweitägigen Hauptversammlung Mitte Juli in der Gütersloher Stadthalle. Sie sei »ein Paradebeispiel dafür gewesen, wie nicht mit Aktionärsrechten umgegangen werden sollte«. Wichtige, im direkten Zusammenhang mit dem Squeeze-out stehende Fragen seien falsch oder gar nicht beantwortet worden. Zudem gebe es starke Zweifel an der Behauptung, der AVA-Vorstandsvorsitzende Helmut Metje und sein Vorstandskollege Helmut Hörz hätten, obwohl sie gleichzeitig dem strategischen Beirat der Edeka angehörten, in keinem Interessenkonflikt gestanden.
»Es muss leider davon ausgegangen werden, dass der AVA-Vorstand einseitig über einen längeren Zeitraum nur die Interessen des Hauptaktionärs Edeka verfolgt hat«, erklärte der Anwalt.
Dreier stellte diese kritischen Fragen selbst bereits auf der AVA-Hauptversammlung als Sprecher der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz. Für größeres Aufsehen sorgte damals aber noch das spektakuläre Auftreten der öfter zu solchen Ereignissen erscheinenden Aktionäre Manfred Klein (Saarbrücken), Karl-Walter Freitag (Köln) und Caterina Steeg (Würzburg). Letztere war, wie berichtet, nach mehreren Störungen vom AVA-Aufsichtsratsvorsitzenden und Edeka-Chef Alfons Frenk aus der Versammlung ausgeschlossen worden.
Manfred Klein hatte schon kurz nach dem Squeeze out ebenfalls angekündigt, juristisch gegen den Beschluss vorzugehen.

Artikel vom 11.08.2005