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Deutliche Worte


Mit ungewöhnlich deutlichen Worten hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse das Bundesverfassungsgericht gemahnt, sich bei seiner Neuwahlentscheidung nicht in die Gewissensentscheidung von Abgeordneten einzumischen. »Mit Bundeskanzler, Bundestag und Bundespräsident haben sich drei Verfassungsorgane für Neuwahlen entschieden. Das bindet Karlsruhe zwar nicht. Als Präsident des Bundestages sage ich aber: Auch Verfassungsrichter können nicht über die innere Motivation und das Gewissen von Abgeordneten entscheiden.«

Artikel vom 13.08.2005