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Verbesserungen für
Langzeitarbeitslose


Berlin (dpa). Die Eigenheimzulage soll bei Langzeitarbeitslosen nicht mehr als Einkommen mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Dies beschloss das Bundeskabinett. Dies gelte von Oktober an auch für das Kindergeld für volljährige Kinder eines Hilfebedürftigen, wenn dieses an ein nicht in dessen Haushalt lebendes Kind weitergeleitet werde. Einnahmen aus Erwerbstätigkeit von Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen anrechnungsfrei bleiben, wenn sie nicht mehr als 100 Euro monatlich betragen.

Artikel vom 11.08.2005