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Stalker hart bestrafen

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Brigitte Zypries will Gesetzeslücke schließen.
Berlin (dpa). Die Opfer von permanenten Belästigungen sollen besser geschützt und die Täter schärfer bestraft werden. Nach dem Bundesrat beschloss gestern auch das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen so genannte Stalker. Der englische Begriff Stalking kommt aus der Jägersprache und bedeutet anschleichen. Betroffen von diesem Psychoterror sind nicht nur Prominente, sondern auch viele Normalbürger, etwa nach einer gescheiterten Beziehung. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist aber erst nach der möglichen Neuwahl zu rechnen.
Nach dem neuen Strafparagrafen 241b »Nachstellung« kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wer sich Anderen beharrlich annähert und deren Lebensgestaltung »unzumutbar« beeinträchtigt. Bei den Staatsanwaltschaften sollen nach Vorstellung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Sonderzuständigkeiten geschaffen und die Verfahren beschleunigt durchgeführt werden.

Artikel vom 11.08.2005