06.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Haftstrafe: Stieftochter missbraucht

Bundesgerichtshof hebt altes Urteil auf - 45-Jähriger will Bewährung

Von Ralf Benner
Warburg (WB). Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten hat die 1. große Strafkammer des Paderborner Landgerichts am Freitag einen 45-jährigen Mann aus Warburg (Kreis Höxter) verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wolf H. seine minderjährige Stieftochter in sechs Fällen missbraucht hatte.
Rechtsanwalt Dr. Holger Rostek strebt eine weitere Revision an.

Bereits im November vergangenen Jahres war Wolf H. von einer anderen Paderborner Strafkammer wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Auf Antrag des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof jedoch das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil es einige von der damaligen Strafkammer getroffene Feststellungen für nicht ausreichend hielt.
Das Landgericht hatte seinerzeit an zwei Tagen im Wohnzimmer des Angeklagten in Warburg getagt, weil Wolf H. laut ärztlicher Atteste aus gesundheitlichen Gründen zu einem Prozess im Paderborner Gerichtsgebäude nicht in der Lage gewesen wäre. Das Gericht hatte ihn wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 18 Fällen und einer Schutzbefohlenen in neun Fällen verurteilt, weil er sich nach Überzeugung der Kammer in den Jahren zwischen 1994 und 2000 an seiner zunächst erst elf Jahre alten Stieftochter massiv vergangen hat.
Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil in 21 Fällen aufgehoben, weil diese Taten entweder verjährt waren oder ihre Feststellung nicht eindeutig begründet war. Übrig blieben vom alten Urteil sechs Fälle des sexuellen Missbrauchs, die auch rechtskräftig sind. Eine erneute Beweisaufnahme war daher nicht nötig. Das Paderborner Landgericht musste am Freitag für diese sechs verbleibenden Fälle nur eine neue Gesamtstrafe bilden.
Nach mehreren Herzinfarkten und Bandscheibenvorfällen sowie einer Unterleibsoperation ist Wolf H. auf ein Pflegebett angewiesen. Von der Mutter seiner Stieftochter wird er gepflegt und wurde von ihr im Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren. Er äußerte sich nicht zur Sache. Im Wohnzimmer-Prozess hatte er immer seine Unschuld beteuert und seine Stieftochter der Lüge bezichtigt.
Richter Bernd Emminghaus nannte die gegen Wolf H. erlassene Strafe »angemessen und gerechtfertigt«. Der Bielefelder Strafverteidiger Dr. Holger Rostek bezeichnete das Urteil zwar als Erfolg, kündigte aber an, in Revision gegen zu wollen. Ros-tek strebt eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten an.

Artikel vom 06.08.2005