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Verkehrsordnung gilt bei Rennen nicht


Duisburg (dpa). Wer an einem illegalen Straßenrennen teilnimmt, kann sich nach einem Unfall nicht auf die Straßenverkehrsordnung berufen, hat das Landgericht Duisburg entschieden. Ein 16-Jähriger war bei einem Wettrennen mit seinem Mofa gestürzt, nachdem er von einem Konkurrenten rechts überholt worden war. Mit dem Hinweis auf ein renntypisches Manöver wies das Gericht die Klage Schmerzensgeld ab. »Die Teilnehmer eines Rennens haften nur bei grob unsportlichem und grob regelwidrigem Verhalten«, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dieser Grundsatz gelte für legale wie für illegale Rennen. Az.: 7 S 129/04

Artikel vom 06.08.2005