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Millionenklage gegen Air France


Toronto (dpa). Nach der Bruchlandung eines Airbus A 340 der Air France in Toronto ist die französische Fluggesellschaft mit mindestens einer Millionenklage und Vorwürfen von Ermittlern konfrontiert. Zu dem Verdacht auf einen Pilotenfehler kamen noch die Erkenntnisse, dass sich nur vier der acht Notausgänge des Airbus öffnen ließen und dass einige der Notrutschen nicht aufgeblasen wurden. Mindestens ein Fluggast reichte eine Sammelklage gegen Air France, den Flughafen von Toronto und gegen eine kanadische Luftnavigationsfirma ein. Luftfahrtexperten sagten, dass die Fehlfunktion von Notausgängen und Notrutschen keine Folge von nachlässiger Wartung gewesen sein müsse. Bei der Bruchlandung sei es möglicherweise zu Beschädigungen gekommen.

Artikel vom 08.08.2005