Kaiserslautern (dpa). Auch ein Verkehrsunfall, der sich 13 Stunden nach einer Zechtour ereignet, kann den Versicherungsschutz kosten. Nach einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Kaiserslautern ist es zulässig, den Restalkohol zu ermitteln und bei weiterhin bestehender absoluter Fahruntüchtigkeit den Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit zu versagen. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kaskoversicherung ab.Az.: 3 O 507/04