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»Private«
Fahrstunde


Brackwede (WB). Beim »Schwarzfahren« erwischte eine Polizeistreife Mittwochnacht eine 17-jährige Frau in Brackwede am »Gleisdreieck«, als sie im VW-Golf ihre Runden drehte. Offenbar übte sie drei Monate vor ihrem 18. Geburtstag das Autofahren nach Anweisungen ihres Bekannten. In der Fahrschule hatte sie bislang nur theoretischen Unterricht.
Als das Duo den Streifenwagen kommen sah, meldete sich das schlechte Gewissen. Die Frau stoppte und tauschte zügig die Plätze mit ihrem Begleiter. Dennoch nahm die Polizei zwei Anzeigen auf. Eine gegen den Halter des PKW, weil die »private« Fahrstunde gegen das Straßenverkehrsgesetz verstösst; eine weitere Anzeige gegen die Führerschein-Aspirantin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Was der jungen Frau sicherlich mehr weh tut als die zu erwartende Geldstrafe ist die Tatsache, dass üblicherweise die Zulassung zur Fahrprüfung versagt wird, wenn charakterliche Mängel vorliegen. So wird dann noch eine mehrmonatige Wartezeit eingeschoben und der Erwerb des Führerscheins rückt erst einmal in weite Ferne.

Artikel vom 05.08.2005