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Drei neue Vorsitzende -
und der Präsident geht

Personalkarussell am Landgericht dreht sich

Bielefeld (uko). Das Personalkarussell des Landgerichts hat mit Beginn dieses Monats mächtig Fahrt aufgenommen. Drei Richter wurden jetzt zu Vorsitzenden Richtern am Landgericht ernannt. Von den Wechseln der Juristen sind insgesamt zehn Straf- , Strafvollstreckungskammern und Zivilkammern betroffen.

Zu Vorsitzenden Richtern sind Claus-Rudolf Grünhoff, Wolfgang Drees und Johannes Wiemann ernannt worden. Der 22. Zivilkammer wird nun Erdmuthe Hoffmann vorsitzen. Ihre Nachfolge in der 12. und 13. Zivilkammer (Handelskammern) hat jetzt Dieter Fels als Vorsitzender übernommen. Auf Fels folgt in der 2. Großen Strafkammer Dr. Werner Scheck als Vorsitzender, der damit die Leitung der 9. Großen Strafkammer an Reinhold Hülsmann abgibt. Er gibt den Vorsitz der 7. kleinen Strafkammer an Johannes Wiemann ab, der wiederum aus der 3. Großen Strafkammer und der 22b Strafkammer ausscheidet. Der ebenfalls neue Vorsitzende Richter Wolfgang Drees scheidet aus der 2. Großen Strafkammer und der 21a Strafkammer aus, er übernimmt von Wolfgang Korte die 4. Große Strafkammer. Korte, der weiterhin der 1. Großen Strafkammer vorsitzt, wird jedoch noch den »Olymp«-Prozeß als Vorsitzender der 4. Großen Strafkammer weiterführen.
Vorsitzender Richter Harald Jander scheidet ebenfalls ganz aus dem Strafrecht aus. Er übernimmt den Vorsitz der 1. Zivilkammer. In dieser Kammer wird auch einige Monate Claus-Ruldolf Grünhoff als Vorsitzender Richter tätig sein. Dem Vernehmen nach wird Grünhoff jedoch die 2. Zivilkammer als Vorsitzender übernehmen, wenn Jörg von Hallen Anfang Dezember in Ruhestand geht.
Im übrigen steht dem Landgericht im Sommer des kommenden Jahres sogar ein kompletter Führungswechsel ins Haus. Präsident und Vizepräsident werden dann im Ablauf von nur acht Wochen in den Ruhestand gehen. Landgerichts-Präsident Uwe Jürgens wird im Juli 2006 pensioniert, Vizepräsident Hans-Dieter Dodt scheidet im August des kommenden Jahres aus. Fraglich ist bisher noch, ob zumindest das Amt des Vizepräsidenten ohne Besetzungssperre oder zumindest kommissarisch besetzt wird.

Artikel vom 05.08.2005