Der Mörder des islamkritischen niederländischen Filmemachers Theo van Gogh will nicht gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe in Berufung gehen. Das teilte Mohammed Bouyeris Anwalt gestern mit. Da auch die Staatsanwaltschaft auf den Gang in die zweite Instanz verzichtet, wird die Strafe damit rechtskräftig. Eine Entlassung vor dem Tod ist nur noch durch einen königlichen Gnadenerweis möglich. Boyeris war zu lebenslanger Haft verurteilt worden.