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Mitarbeiter entlassen

BAMF: Vorwurf der Bestechlichkeit


Bielefeld (WB/mzh). Sexuelle Belästigung und Bestechlichkeit lautet der Vorwurf gegen einen leitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Mann wurde fristlos entlassen.
Aus dem BAMF am Stadtholz wurden gestern keine näheren Informationen publik. Es handle sich um einen »internen Vorgang«. Der Gekündigte soll vors Arbeitsgericht gezogen sein, weil er sich zu Unrecht beschuldigt fühle. Der Mann war im BAMF damit betraut, Dolmetscher und Übersetzungsbüros zur Mitarbeit in Asylverfahren zu gewinnen. Seine Vermittlertätigkeit soll er sich unterderhand durch Geld- und Sachleistungen honoriert haben lassen. Außerdem wird er beschuldigt, Dolmetscherinnen aus Asien sexuell belästigt zu haben.
Die bundesweit gut 20 Außenstellen des in Nürnberg ansässigen Bundesamtes, eine davon in Bielefeld, bearbeiten und entscheiden über Asylanträge. Die räumlich benachbarte Zentrale Ausländerbehörde (ZAB), eine städtische Behörde, hat personell mit dem BAMF nichts zu tun. Sie ist das ausführende Organ, registriert die Asylsuchenden, weist ihnen Unterkunft und Verpflegung zu. Ist im BAMF eine Entscheidung gefallen, so wird die ZAB informiert und muss bei Ablehnung des Asylantrags Maßnahmen zur Abschiebung einleiten und durchführen.

Artikel vom 04.08.2005