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Stadt Borgholzhausen
Öffentliche Bekanntmachung
Entwurf und Offenlegung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borgholzhausen und des Bebauungsplanes Nr. 32 »Am Blömkenberg«
Der Ausschuss für Planungs- und Bauangelegenheiten des Rates der Stadt Borgholzhausen hat in seiner Sitzung am 30. 6. 2005 dem Entwurf der11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borgholzhausen und dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 »Am Blömkenberg« zugestimmt sowie die Begründungen mit Umweltbericht gebilligt.
Gleichzeitig wurde die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borgholzhausen sowie des Bebauungsplanes Nr. 32 »Am Blömkenberg« beschlossen.
Das jeweilige Plangebiet ist aus den nachstehenden Übersichtsplänen ersichtlich und durch eine schwarz gestrichelte Linie abgegrenzt.
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Änderungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borgholzhausen:

¥ Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 »Am Blömkenberg«:

Auszüge aus der Deutschen Grundkarte
Maßstab: 1:5000 (verkleinert)
Die Planentwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borgholzhausen und des Bebauungsplanes Nr. 32 »Am Blömkenberg« liegen jeweils mit Begründung/Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits voliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
15. August bis einschließlich 16. September 2005
im Bau- und Planungsamt, Masch 2, 33829 Borgholzhausen (Rathaus-Außenstelle, Zimmer 4 bzw. 6), während der Dienststunden
montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr
montags, dienstags und mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen werden darüber hinaus verfügbar gemacht:
-
Entwurf des Umweltberichtes (Juli 2005)
-
FFH-Vorprüfung (Büro für Garten- und Landschaftsplanung Lutermann, Juni 2005)
-
Eingriffsbewertung/-bilanzierung (Planungsbüro Nagelmann Tischmann, Juli 2005)
Während dieser öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit zur Erörterung und es können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) 2. Halbsatz des Baugesetzbuches nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Borgholzhausen, 6. August 2005
Klemens Keller
Bürgermeister

Artikel vom 06.08.2005