03.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zur Sache: Bettelei


Bettelei ist dem Ordnungsamt kein Fremdwort. Das Problem existiert seit Jahren massiv in der Innenstadt, eine Problemlösung ist indes nicht in Sicht. Eine »Ordnungsbehördliche Verordnung« befasst sich seit August 2003 unter anderem mit der Eindämmung des Bettelns in der Stadt. Das »Verhalten in Anlagen und Verkehrsflächen« ist demnach so zu regeln, dass »andere . . . nicht belästigt werden«. Strikt untersagt ist »das aggressive Betteln, z.B. durch Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges, aufdringliches Ansprechen, Errichten von Hindernissen, bedrängende Verfolgung, Einsatz von Hunden oder Zusammenwirken von Personen.«
Die Verordnung hält sich eng an die Vorgaben höchster Rechtsprechung. Bundesgerichte haben also das »einfache Betteln« erlaubt. Diese Form der Belästigung sei anderen Personen »zumutbar«. Bettler dürfen sich auf Straßen und Plätzen sowie in Anlagen aufhalten, sogar einmalig Passanten um Geld ansprechen.
Erst wenn ein Bettler eine Person berührt oder gar körperlich behelligt, liegt eine Straftat vor. Der Bettler könnte in einem solchen Fall wegen Nötigung verfolgt werden. Sonst ist lediglich ein Bußgeld fällig. uko

Artikel vom 03.08.2005